Für Ihren Abschied vorsorgen
Wenn eine Reerdigung für Sie die richtige Bestattungsform ist, können Sie schon heute für einen selbstbestimmten Abschied vorsorgen. Wir stellen Ihnen im Folgenden verschiedene Möglichkeiten vor.
Eine Reerdigung kostet 2.900 Euro (inkl. MwSt.). Diese Summe umfasst die Durchführung der Reerdigung, die Möglichkeit der Abschiednahme bei der Einbettung in den Kokon und die Übergabe in einem Naturfasertuch an das begleitende Bestattungsinstitut. Einen Sarg und eine Urne müssen Sie nicht erwerben, da unser Kokon immer wieder verwendet werden kann.
Hinzu kommen – wie bei den anderen Bestattungsarten auch – die Kosten für Bestattungsdienstleistungen und die Grabstelle. Diese variieren je nach Region und Ihren Wünschen für die Abschiedsgestaltung. Sprechen Sie für einen Kostenüberblick mit Ihrem oder mit mehreren Bestattungsinstituten – diese können einen Kostenvoranschlag für Ihre Wünsche erstellen.
Die Durchführung einer Reerdigung ist ausschließlich in unseren beiden Alvariumsstandorten in Kiel und Mölln, Schleswig-Holstein, möglich. Die neue Erde darf zusätzlich zu Schleswig-Holstein auch auf Friedhöfen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beigesetzt werden. Partner-Bestattungsinstitute für die Begleitung einer Reerdigung finden Sie bereits in ganz Deutschland.
Sorgen Sie für sich selbst
Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie Ihren Abschied selbst in der Hand. Sie können den Ablauf nach Ihren Wünschen planen und die Entscheidung und Kosten für Ihre Reerdigung vorab verbindlich selbst übernehmen.
Sorgen Sie für Ihre Liebsten
Wenn Sie Ihren Abschied planen, schaffen Sie Klarheit. Ihr Wille ist transparent hinterlegt und auch finanziell müssen Ihre Hinterbliebenen nicht mehr aktiv werden. So schaffen Sie Raum für Trauer und einen gelungenen Abschied.
Sorgen Sie für die Welt
Ihre Entscheidung für die Reerdigung eröffnet nicht nur Ihren An- und Zugehörigen eine tröstende Perspektive, auch für die Umwelt tun Sie Gutes: Die neue Erde verbessert den Boden und unterstützt das Pflanzenwachstum.
Im Todesfall wird Ihre Treuhandeinlage für die Durchführung der Reerdigung an MEINE ERDE ausgezahlt. Sie können also sicher sein, dass Ihre Bestattungswünsche erfüllt und Ihre Hinterbliebenen nicht mit den Kosten belastet werden.
Bei einem Treuhandkonto wird Ihre Einlage von einem unabhängigen Treuhänder verwaltet – bei der MEINE ERDE-Vorsorge von Rödl Treuhand – und ist somit mehrfach geschützt. Sie bleiben stets Eigentümer:in des Geldes, das zweckgebunden, d. h. ausschließlich für die beauftragte Leistung, die Durchführung Ihrer Reerdigung, verwendet werden darf. Ihre Treuhandeinlage verfügt über einen Einlagenschutz, damit sie auch bei einer eventuellen Insolvenz vor einem Zugriff geschützt ist. Zudem ist Ihr Treuhandkonto vor »unberechtigten Auflösungsverlangen« geschützt und kann beispielsweise nicht vom Sozialamt gepfändet werden, um eventuell anfallende Unterhalts- und Pflegekosten zu finanzieren. Somit ist ein Treuhandkonto eine sehr sichere Bestattungsvorsorge.
Die MEINE ERDE-Vorsorge bietet Ihnen die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten dafür zu sorgen, dass Ihrem Bestattungswunsch Folge geleistet wird. Mit unserem Treuhandkonto erhalten Sie die Gewissheit, dass Sie im Todesfall von MEINE ERDE reerdigt und Ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Mit der MEINE ERDE-Vorsorge helfen Sie uns zudem, die Reerdigung als neue Bestattungsform zu etablieren.
Eine Reerdigung kostet 2.900 Euro (inkl. MwSt.). Bei einer Reerdigung haben Sie in der Regel keine Ausgaben für Sarg und Urne, da unser Kokon immer wieder verwendet werden kann. Wie Sie Ihre Trauerfeier und die Grabstelle gestalten und was diese kosten sollen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Bestattungsinstitut entscheiden.
Neben der Einmalzahlung haben Sie bei der MEINE ERDE-Vorsorge die Wahl zwischen drei Ratenzahlungsoptionen. Der Gesamtpreis beläuft sich hier auf 2.970 €, da für die Ratenzahlung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70 € anfällt.
Nach einer einmaligen Anzahlung von 270 € werden je nach gewählter Option monatlich per Lastschrift
30 € über 90 Monate bzw. siebeneinhalb Jahre (Option A)
90 € über 30 Monate bzw. zweieinhalb Jahre (Option B)
180 € über 15 Monate bzw. eineinviertel Jahr (Option C)
von Ihrem Konto abgebucht.
Sollten Sie bis zum Eintritt des Todesfalls noch nicht die Gesamtsumme eingezahlt haben, kann der noch offene Betrag von Ihrer erbberechtigten bzw. Ihrer totenfürsorgeberechtigten Person eingezahlt werden.