Mehr über die Reerdigung von MEINE ERDE
MEINE ERDE entwickelt die Alternative zu den bisherigen Bestattungsformen. Erfahren Sie hier mehr über die »Reerdigung« und wie Sie diese für sich nutzen können.
Die Etablierung der Feuerbestattung hat von der ersten Einäscherung (1874 in Dresden) über das erste Krematorium (1878 in Gotha) bis zur meistgewählten Bestattungsform in Deutschland Jahrzehnte gedauert. Mit der Reerdigung gibt es erstmals seit 150 Jahren eine neue Bestattungsform in Deutschland. Wo steht sie nach den ersten zwei Jahren?
1. Schleswig-Holstein hat für die Reerdigung das Bestattungsgesetz geändert:
In einer Pilotphase war die Reerdigung seit 2022 zunächst in Form einer behördlichen Duldung möglich. Im Januar 2024 hat der Landtag Schleswig-Holsteins – fraktionsübergreifend und einstimmig – das Bestattungsgesetz geändert: Dank einer Erprobungsklausel darf die Reerdigung nun als neue Bestattungsart auf gesetzlicher Grundlage weiter erprobt werden. In unseren Alvarien in Mölln und Kiel stehen dafür insgesamt sieben Kokons zur Verfügung.
2. Die Universität Leipzig erforscht die Reerdigung:
Im Januar 2024 haben die Forschenden eine erste forensische Studie zur Reerdigung im Fachmagazin »Rechtsmedizin« veröffentlicht. Sie kommt zum Ergebnis: Die Reerdigung funktioniert. Genaueres dazu finden Sie hier. Folgestudien für eine breitere Datenlage sind bereits angelaufen.
3. Die neue Erde ist gut für den Friedhofsboden:
Neue Erde aus Reerdigungen wurde inzwischen mehrfach von unabhängigen Laboren untersucht. Die Schwermetallwerte liegen jeweils weit unter den gesetzlichen Grenzwerten. Das renommierte Labor AGROLAB hat die Erde als »organischen NPK-Dünger« deklariert. Damit gilt die neue Erde als langfristiger Bodenverbesserer.
4. Wir informieren in respektvoller und klarer Sprache:
Damit Menschen für sich oder ihre Angehörigen eine gut informierte Entscheidung treffen können, schaffen wir Transparenz über die einzelnen Schritte der Reerdigung. Dafür nutzen wir eine dem Thema Tod und Bestattung angemessene, würdevolle Sprache – wie es auch Bestattungsinstitute, Krematorien und Friedhöfe tun. Wir klären z.B. in unserem animierten Erklärvideo darüber auf, dass bei der Reerdigung – wie bei allen Bestattungsarten – Knochen verbleiben und ähnlich wie bei der Kremation gemahlen werden.
5. Wir laden regelmäßig zu virtuellen und Vor-Ort-Führungen in unsere Alvarien ein:
Bei »Tagen des offenen Alvariums« haben sich inzwischen Hunderte Menschen die Alvarien in Kiel oder Mölln angeschaut – und zwar sowohl den für die Einbettung vorbereiteten Kokon als auch die Technik hinter der Wabe. Um die Termine für alle Interessierten planbarer zu machen, können Sie sich hier für die nächste Alvariumsführung anmelden.
6. Wir schaffen Transparenz:
Begleitende Bestatter:innen, denen die oder der Verstorbene überantwortet wurde, die prüfenden Behörden (Ministerien in Schleswig-Holstein), Vertreter:innen der Kirche und Forschende der Universität Leipzig waren bei Öffnungen des Kokons nach 40 Tagen anwesend, um sich persönlich ein Bild vom Ergebnis der Transformation zu machen.
7. Bei der Reerdigung bleibt die Würde der/des Verstorbenen und die Totenruhe gewahrt:
Bei jeder Bestattung – unabhängig von der Bestattungsart – wird die verstorbene Person bewegt. Von der Überführung über die Einsargung bis zur Einäscherung oder Reerdigung – stets erfolgt dies unter Wahrung der Totenruhe. Durch die selbstbestimmte Wahl der Bestattungsform wird die postmortale Würde der verstorbenen Person in besonderer Weise geachtet.
8. Die Reerdigung erfüllt die Anforderungen an eine pietätvolle Bestattung:
Im Einklang mit der Friedhofspflicht wird die neue Erde auf einem Friedhof beigesetzt. Erste Friedhöfe entwickeln bereits pflegefreie Grabflächen und Begräbniswälder speziell für Reerdigungen. Die beiden Ev.-Luth. Landeskirchen Nordkirche und EKBO zeigen sich in Stellungnahmen offen für die ökologische Bestattungsform Reerdigung. Der katholische Moraltheologe Prof. Dr. Peter Schallenberg würde eine Reerdigung aus ethisch-theologischer Sicht einer Feuerbestattung vorziehen. Dr. phil. Hartmut Rosenau, Professor für Systemische Theologie, kommt zum Ergebnis, dass bei der Reerdigung das sittliche Empfinden der Allgemeinheit respektiert wird.