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Die Reerdigung ist eine neue Bestattungsmethode, die den menschlichen Körper in einem Kokon in 40 Tagen mithilfe von Mikroorganismen in fruchtbare Erde umwandelt. Die Wortschöpfung verbindet die Rückkehr in die Erde mit dem gesamten Prozess der Beerdigung. Im Englischen wird die Reerdigung »natural organic reduction« (natürliche organische Reduktion) oder auch »terramation« genannt.
Bei der Reerdigung wird der Körper im Kokon auf pflanzliches Substrat gebettet. In dem Kokon findet die Transformation des verstorbenen Körpers in Erde statt. Der Kokon ist ein speziell ausgestattetes, sargähnliches Behältnis. Seine Herstellung aus recyceltem Kunststoff und seine lange Wiederverwendbarkeit unterstützen den Nachhaltigkeitsgedanken.
Nach der Einbettung wird der Kokon verschlossen, in ein Gestell eingesetzt und mit einem Sichtschutz (Wabe) umschlossen. Mit dem Anschluss des Kokons an die Luftzufuhr beginnt die Reerdigung. Der Kokon bleibt hinter der Wabe während der 40 Tage geschützt. Die Transformation wird mit Sensoren überwacht. Nach einigen Tagen wird der Kokon hinter der Wabe wenige Male am Tag automatisiert ganz langsam von Seite zu Seite gewiegt, um eine gleichmäßige Feuchtigkeitsverteilung zu gewährleisten.
Im Alvarium – lateinisch für Bienenstock – befinden sich Kokon und Wabe für die Reerdigung. Der Begriff orientiert sich am Kolumbarium (lat. für Taubenschlag), einem Friedhofsgebäude, in dem Urnen und Särge aufbewahrt werden. Die Größe eines Alvariums kann variieren. Die ersten Alvarien in Deutschland sind frei gewordene Friedhofskapellen.
Bei der Durchführung der Reerdigung ist sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Schleswig-Holstein ermöglicht die Reerdigung als erstes Bundesland in einer gesetzlichen Erprobungsphase. MEINE ERDE ist der bisher einzige Anbieter der Reerdigung in Deutschland. Die Beisetzung der neuen Erde ist bereits auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern möglich. Die Stiftung Reerdigung setzt sich dafür ein, dass sukzessive Reerdigungen in weiteren Bundesländern möglich werden.
Das Komplettpaket Einfach Erde für eine einfache Reerdigungsbestattung beginnt ab 4.250 Euro (inkl. MwSt.) zzgl. der Überführungskosten vom Sterbeort, die von der Entfernung zum Alvarium abhängen. Das Bestattungspaket beinhaltet eine pflegefreie Grabstelle auf der Lebenswiese unseres Partnerfriedhofs in Mecklenburg-Vorpommern. Bei individuellen Abschieds- und Friedhofswünschen kann Ihnen eines unserer Partner-Bestattungsinstitute in Ihrer Nähe ein Angebot erstellen.
Im Einklang mit der gesetzlichen Friedhofspflicht wird die neue Erde nach Abschluss der Transformation auf einem Friedhof Ihrer Wahl beigesetzt. Aktuell ist die Beisetzung auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern möglich. Bei der Reerdigung muss die Aushubtiefe der Grabstelle nicht so tief wie bei einer Erdbestattung sein. Die neue Erde sollte in der aktiven Bodenschicht beigesetzt und nur von einer Schicht Friedhofserde bedeckt werden. Damit kann das Grab nach der Beisetzung der neuen Erde bepflanzt werden. Denkbar ist beispielsweise ein Baum, den die Zugehörigen nach Ablauf einer vereinbarten Pietätsfrist in den eigenen Garten verpflanzen können, wie André Könnecke, Geschäftsführer des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands, anregte. Die Grabstelle bleibt als öffentlich zugängliche Ruhestätte erhalten, die von den Trauernden weiterhin besucht werden kann.
Auf unserem Partnerfriedhof in Warsow bei Schwerin bieten wir pflegefreie Grabstellen auf der Lebenswiese an, einer naturnah bewirtschafteten Langgraswiese als Grabfeld für Reerdigungen.
In einem Trauerfall beraten wir Sie gern zu unserem Komplettpaket Einfach Erde oder vermitteln Ihnen eines unserer Partner-Bestattungsinsitute in Ihrer Nähe. Gerne können Sie sich auch an das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens wenden, das sich dann zur Organisation der Reerdigung mit uns in Verbindungen setzt. Das Bestattungsinstitut unterstützt die An- und Zugehörigen im Bestattungsprozess. Es überführt die verstorbene Person am Tag der Einbettung ins Alvarium – dabei können auch die Angehörigen am Kokon Abschied nehmen. Nach dem Abschluss der Transformation übergeben wir die neue Erde zur Beisetzung auf dem gewählten Friedhof. Die Abschiednahme ist sowohl vor der Reerdigung, im Rahmen der Einbettung am Kokon oder auch am Tag der Beisetzung auf dem Friedhof möglich.
Aufgrund der Neuheit der Bestattungsalternative Reerdigung gibt es derzeit noch einige Einschränkungen:
Die Durchführung einer Reerdigung ist aktuell nur an unseren Alvariumsstandorten in Kiel und Mölln in Schleswig-Holstein möglich.
Die aus der Reerdigung entstehende Erde kann derzeit auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beigesetzt werden.
In unseren Kokons können aktuell Personen bis 120 kg Körpergewicht sowie einer maximalen Körpergröße von 2 Metern reerdigt werden.
Hat bereits eine Einbalsamierung des Körpers stattgefunden oder litt die Person an einer meldepflichtigen, hochinfektiösen Krankheit, ist eine Reerdigung nicht möglich.
Aktuell können in unseren Kokons verstorbene Personen bis zu einem Körpergewicht von 120 kg und einer Körpergröße bis 2 m reerdigt werden. Wenn ein Körper einbalsamiert oder als Körperspende für die medizinische Ausbildung chemisch konserviert wurde, ist eine Reerdigung nicht mehr möglich. Auch bei sehr seltenen, meldepflichtigen Infektionskrankheiten wie Ebola oder Prionen müssen wir eine Anfrage ablehnen. Verstorbene mit diesen seltenen Infektionskrankheiten werden in Deutschland einer Feuerbestattung zugeführt und werden weder erdbestattet noch reerdigt.
Wenn Sie eine Reerdigung wünschen, sollten Sie dies in einer Bestattungsverfügung festhalten und und Ihren Angehörigen mitteilen. Hier können Sie sich über verschiedene Vorsorgemöglichkeiten für Ihre Reerdigung informieren – von einer Reerdigungsverfügung bis zur finanziellen Vorsorge.
Ja. Wenn Sie bereits eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, können Sie weiterhin festlegen, welche Bestattungsform Sie sich wünschen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Wunsch nach einer Reerdigung z.B. in einer Bestattungsverfügung festhalten und ihn Ihren Angehörigen und, wenn bereits vorhanden, dem ausführenden Bestattungsinstitut mitteilen.
Für eine Reerdigung gelten – wie für die anderen Bestattungsarten auch – die rechtlichen Bestimmungen des Friedhofs- und Bestattungsrechts der Länder. In Deutschland besteht für sterbliche Überreste eine Beisetzungs- und Friedhofpflicht, die wie für die Asche bei der Kremation auch für die neue Erde bei der Reerdigung gilt. Eine Grabstelle auf einem Friedhof ist immer auch ein öffentlich zugänglicher Ort des Gedenkens. Die neue Erde kann regenerativ im Friedhofsboden wirken und stärkt den Friedhof als ökologisch wertvollen Ort und grüne, innerstädtische Ruhestätte.
Grundsätzlich ist die Reerdigung auf allen kirchlichen und kommunalen Friedhöfen möglich, auf denen klassische Erdbestattungen stattfinden, wenn die prüfenden Landesbehörden und der Friedhof zugestimmt haben. Aktuell ist das auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg möglich. Genaueres zur Aushubtiefe, Ruhefristen und Gebühren legen die Friedhöfe in ihren Friedhofssatzungen fest. Hier finden Sie eine Liste von Friedhöfen, die bereits heute Reerdigungsgrabstellen anbieten.
Bei der Reerdigung handelt es sich um eine neue Bestattungsform, bei der ein Körper in einem Kokon in 40 Tagen zu fruchtbarer Erde transformiert wird. Die Beisetzung in einem Bestattungswald ist derzeit nur für Urnen zugelassen und setzt eine Kremation voraus: Vor der Beisetzung in einem Wald wird der Körper zunächst verbrannt und diese Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Da bei der Reerdigung etwa 80-120 kg neuer Erde entstehen, ist eine Urnenbeisetzung nicht möglich. Viele Friedhöfe bieten inzwischen aber auch Baumbestattungen an. Eine weitere Möglichkeit wäre mit Zustimmung des Friedhofs beispielsweise ein Baum, den die Zugehörigen nach Ablauf einer vereinbarten Pietätsfrist in den eigenen Garten verpflanzen können, wie André Könnecke, Geschäftsführer des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands, anregte.
Wie auch bei einer klassischen Erdbestattung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, ein Reerdigungsgrab zu gestalten. Viele Friedhöfe bieten pflegearme oder pflegefreie Grabstellen an. Die ersten Friedhöfe haben bereits Reerdigungsgrabflächen angelegt, bei denen die Bepflanzung und Grabpflege während der Ruhezeit in den Grabkosten enthalten sind. Auf unserem Partnerfriedhof in Norddeutschland bieten wir halbanonyme, pflegefreie Grabstellen auf der Lebenswiese an, einer naturnahen Langgraswiese. Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche z.B. in einer Bestattungsverfügung festhalten und sie Ihren An- und Zugehörigen mitteilen.
Ja. Eine Verabschiedung am Kokon ist bei der Einbettung möglich und für viele Angehörige eine hilfreiche Erfahrung im Trauerprozess. Auch Beigaben wie naturbelassene Blumen oder Briefe aus Naturpapier sind herzlich willkommen. Wenn Sie bei der Einbettung dabei sein möchten, sprechen Sie diesen Wunsch gegenüber Ihrem Bestattungsinstitut an.
Wir gehen, wie wir gekommen sind. Der oder die Verstorbene wird unbekleidet, aber aus Pietätsgründen stets mit einem Tuch bedeckt, in den Kokon gebettet. Das Tuch wird dann von den Füßen aufwärts nach und nach angehoben und die verstorbene Person mit dem pflanzlichen Substrat bedeckt. Am Ende liegt sie mit Substrat bedeckt im Kokon. Auf Wunsch können die Angehörigen bei der Einbettung dabei sein und z.B. naturbelassene Blumen als Beigaben in den Kokon geben.
Angehörige sind während der Einbettung in den Kokon und auch zur Beisetzung der neuen Erde willkommen. Während der Transformation können An- und Zugehörige am Alvarium ihrer Verstorbenen gedenken. Die Kokons sind in dieser Zeit in den Waben geborgen und deshalb nicht direkt zugänglich.
Um den verstorbenen Körper in Erde umzuwandeln, benötigt die Natur neben Feuchtigkeit und Wärme vor allem Sauerstoff. Die sogenannte aerobe Transformation besteht aus zwei Vorgängen: der Humifizierung und der Mineralisierung. Umgangssprachlich spricht man auch von Kompostierung oder Humusaufbau. Für diesen ganz natürlichen Prozess stellen wir im Kokon die perfekten Bedingungen her, sodass die ausführenden, natürlich vorkommenden Mikroorganismen ihre Arbeit überaus effizient verrichten können.
Bei allen Bestattungsformen bleiben Knochen ganz oder teilweise übrig. Die beschleunigte Transformation im Kokon ist nach etwa 40 Tagen abgeschlossen, wie die forensische Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig zur Erforschung der Reerdigung zeigt. Die Mikroorganismen haben die organische Materie verstoffwechselt. Die verbliebenen Knochen werden zusammen mit der Erde gemahlen und die verfeinerte neue Erde dann auf einem Friedhof beigesetzt.
Das Substrat ist ein wichtiger Bestandteil der Transformation, denn die Mikroorganismen benötigen das richtige Verhältnis von Kohlenstoff und Stickstoff, um ihre Arbeit so effizient zu verrichten. Das pflanzliche Substrat besteht vor allem aus Stroh, Heu, Luzernen und ein wenig Pflanzenkohle. Auch naturbelassene Blumen können bei der Einbettung in den Kokon beigegeben werden.
Damit die Mikroorganismen in unserem Körper und im pflanzlichen Substrat die Transformation in 40 Tagen verrichten können, brauchen sie Wasser, Sauerstoff und Wärme. Die Wärme erzeugen sie während der Verstoffwechselung selbst. Im gut isolierten Kokon bleibt diese erhalten. Das Wasser bringt der Körper und das angefeuchtete Substrat mit. Lediglich Umgebungsluft wird in den Kokon eingeführt – in dieser ist ausreichend Sauerstoff enthalten. Nach einigen Tagen wird der Kokon wenige Male am Tag sanft und langsam von Seite zu Seite gewiegt. So wird sichergestellt, dass die thermophilen Mikroorganismen optimal mit Wasser und Sauerstoff versorgt sind. In etwa 40 Tagen haben sie die organische Materie im Kokon in Erde umgewandelt. Die verbliebenen Knochen werden zusammen mit der Erde gemahlen und bilden den mineralischen Bestandteil der neuen Erde.
Durch die Beigabe des pflanzlichen Substrats entstehen bei der Reerdigung circa 80-120 kg neue Erde. Für die Bestattung auf dem Friedhof ist das unproblematisch, da sich das Volumen der neuen Erde in der Reerdigungsgrabstelle gleichmäßig verteilt.
Prothesen sind anorganisch und werden daher von den Mikroorganismen im Kokon nicht umgewandelt. Sie werden nach der Transformation aus der neuen Erde entnommen und – wie auch im Krematorium – recycelt und die Erlöse gespendet, sofern das jeweilige Bundesland keine anderslautenden gesetzlichen Vorgaben hat.
In den ersten Tagen wird der Kokon nicht bewegt. Nach einigen Tagen wird er hinter der Wabe wenige Male am Tag sehr langsam von Seite zu Seite gewiegt. Die Wiegebewegung findet nicht durchgehend und niemals über Kopf statt. Deshalb sprechen wir auch von einer Wiege- und nicht etwa von einer Schaukelbewegung (zu schwungvoll) oder einer Drehung (komplette Rotation). Der Grund für das Wiegen: Die Mikroorganismen benötigen für die Transformation im Kokon Sauerstoff, Wasser und Wärme. Die Wärme erzeugen sie während der Verstoffwechselung selbst. Das Wasser bringen der Körper und das bei der Einbettung leicht angefeuchtete Substrat mit. In den Kokon wird lediglich Umgebungsluft für die Sauerstoffversorgung geleitet. Ohne die Wiegebewegung würde sich das Wasser durch den Einfluss der Schwerkraft mit der Zeit am Kokonboden absetzen. Das hätte zur Folge, dass die Mikroorganismen im unteren Bereich zu wenig Sauerstoff bekommen und im oberen Bereich zu wenig Wasser. Gerade durch die Langsamkeit der Wiegebewegung wird eine gleichmäßige Feuchtigkeitsverteilung im Kokon erreicht.
Sind alle Kokons belegt, wenn ein Sterbefall eintritt, besprechen wir mit dem Bestattungsinstitut den nächstmöglichen Einbettungstermin. Die Angehörigen können sich dann entscheiden, ob sie diese Zeit abwarten oder eine andere Bestattungsform wählen möchten. Rechtlich muss die Einbettung in Schleswig-Holstein innerhalb von 9 Tagen nach Todeseintritt erfolgen. Behördlich kann eine Verlängerung gewährt werden. Das kommt regelmäßig auch bei anderen Bestattungsarten vor, z.B. wenn Krematorien stark ausgelastet sind oder die Familie einen späteren Bestattungstermin wünscht. Um die Verlängerung beim Amt kümmert sich das Bestattungsinstitut. Die verstorbene Person verbleibt bis zur Einbettung in den Kühlräumen des Bestattungsinstituts.
Beide gängige Bestattungsformen – Sarg- und Feuerbestattung – können die Umwelt belasten: Die Einäscherung verbraucht fossilen Brennstoff (Erdgas). Durch den Verbrennungsprozess entstehen Schadstoffe, die sich in den Filtern absetzen und diese zu Sondermüll machen. Bei der klassischen Erdbestattung werden oft mit dem Sarg und Zubehör schädliche und schwer abbaubare Stoffe in den Boden eingebracht. Die Umwandlung des Körpers in Erde kann je nach Bodenbeschaffenheit des Friedhofs über mehrere Jahrzehnte dauern. Auch können während des Verwesungsprozesses Medikamente aus dem Körper in das Grundwasser gelangen. Bei einer Reerdigung findet die Zersetzung der organischen Materie in einem geschlossenen Kokon statt. Medikamente können dabei schon zu großen Teilen abgebaut werden. Die neue Erde enthält Nährstoffe und ist ein langfristiger Bodenverbesserer. Das ist gut für die Umwelt und fördert die Biodiversität.
Der Prozess der Reerdigung findet in einem geschlossenen Kokon statt, in dem der Körper etwa 40 Tage verbleibt. Innerhalb des Kokons werden Temperaturen von mehr als 70 Grad Celsius erreicht, die Krankheitserreger zuverlässig abtöten. Arzneimittel werden zum großen Teil von Mikroorganismen abgebaut. Die Unbedenklichkeit der neuen Erde konnte durch Laboruntersuchungen von AGROLAB, z.B. im März 2023, bestätigt werden: Die Schwermetall-Werte liegen weit unter den jeweiligen Grenzwerten und erfüllen die Qualitätsanforderungen der Bundesgütegemeinschaft für Kompost (BGK).
Zum Beispiel:
Quecksilber 0,044 von 1 mg/kg
Blei 11,6 von 150 mg/kg
Chrom 26,9 von 100 mg/kg
Die Deklaration des Labors AGROLAB erfolgt gemäß aktuell gültiger Düngemittelverordnung (DüMV) als »organischer NPK-Dünger«. Damit gilt die neue Erde als langfristiger Bodenverbesserer und eignet sich zusammen mit dem Oberboden des Friedhofs ideal für Neupflanzungen.
Die Reerdigung ist eine Bestattung im Kreislauf der Natur: Die im verstorbenen Körper enthaltenen Nährstoffe und Mineralien werden in der neuen Erde in idealer Form für Pflanzen verfügbar gemacht. So kann neues Leben gedeihen – und sich der natürliche Kreislauf schließen. Bei der traditionellen Erdbestattung oder bei der Feuerbestattung, die Voraussetzung für die Urnenbeisetzung bei der Waldbestattung oder Seebestattung ist, steht weniger der natürliche Prozess als vielmehr das Gedenken im Vordergrund: In Sarg und Urne braucht der verstorbene Körper bzw. die Asche deutlich länger für die Zersetzung und die Nährstoffe gehen durch die Tiefe des Grabes bzw. durch die Verbrennung verloren.
Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Und gleichzeitig sind Tod und Bestattung Themen, mit denen sich viele Menschen – auch in der Politik – nicht so gern befassen möchten. Um dabei zu unterstützen, die Reerdigung als Bestattungsform zu etablieren, ist entscheidend, dass mehr Menschen von der Reerdigung erfahren. Erzählen Sie in Ihrem Bekanntenkreis davon, informieren Sie das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens oder den örtlichen Friedhof. Um den politischen Willen für den Wandel zu erzeugen, hilft es am meisten, wenn Sie mit den Landtagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis über die Reerdigung sprechen. Wenn die Abgeordneten hören, dass es diesen Wunsch aus ihrem Wahlkreis gibt, werden sie sich mit dem Thema befassen. Hier finden Sie eine Briefvorlage für Abgeordnete des Landtags, die Sie gerne persönlich anpassen können. Die Stiftung Reerdigung informiert hier ausführlich zum Bestattungsrecht und zu Möglichkeiten des Engagement für die Reerdigung.
Seit 2022 gibt es die Reerdigung in Schleswig-Holstein in Deutschland. Unser Ziel ist es, in den kommenden Jahren nach und nach in ganz Deutschland und auch in weiteren europäischen Ländern Reerdigungen anbieten zu können. Gerade aus Österreich und der Schweiz erreichen uns viele Anfragen von Menschen, die sich diese Bestattungsalternative wünschen. Teilweise bilden sich dort bereits Vereine und Initiativen, die die Einführung der Reerdigung als Bestattungsalternative zum Ziel haben. Je mehr Menschen diese unterstützen, desto mehr können diese Initiativen bewirken.
Unser Fokus liegt darauf, die Reerdigung möglichst vielen Menschen als Bestattungsform zu ermöglichen. Deshalb können wir derzeit keine Reerdigungen für Haustiere anbieten.