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Die Reerdigung ist eine neue Bestattungsmethode die den menschlichen Körper in 40 Tagen mithilfe von Mikroorganismen in fruchtbare Erde umwandelt – ganz sanft und ökologisch. Die Wortschöpfung verbindet die Rückkehr in die Erde mit dem gesamten Prozess der Beerdigung. Im Englischen wird die Reerdigung »natural organic reduction« (natürliche organische Reduktion) oder auch »Terramation« genannt.
Bei der Reerdigung wird der Körper im Kokon auf Grünschnitt, Stroh und Blumen gebettet. In dem Kokon findet die Transformation des verstorbenen Körpers in Erde statt. Der Kokon ist ein speziell ausgestattetes, sargähnliches Behältnis. Eine lange Wiederverwendbarkeit trägt zu einer hohen Nachhaltigkeit bei.
Nach der Einbettung wird der Kokon in ein Gestell, die sogenannte Wabe, eingebracht und mit Anschlüssen für die Luftzufuhr verbunden. Kokon und Wabe bleiben für 40 Tage verschlossen. Die Transformation wird mit Sensoren überwacht. Nach einigen Tagen wird der Kokon in der Wabe mehrmals am Tag automatisiert ganz langsam von Seite zu Seite gewiegt, um eine gleichmäßige Feuchtigkeitsverteilung zu gewährleisten.
Im Alvarium – lateinisch für Bienenstock – befinden sich Kokon und Wabe für die Reerdigung. Der Begriff orientiert sich am Kolumbarium (lat. für Taubenschlag), einem Friedhofsgebäude, in dem Urnen und Särge aufbewahrt werden. Die Größe eines Alvariums kann variieren. Die ersten Alvarien in Deutschland sind frei gewordene Friedhofskapellen.
Bei der Durchführung der Reerdigung ist sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Schleswig-Holstein ermöglicht die Reerdigung als erstes Bundesland in einer gesetzlichen Erprobungsphase. MEINE ERDE ist der bisher einzige Anbieter der Reerdigung in Deutschland. Die Einbringung der neuen Erde ist bereits auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern möglich. Die Stiftung Reerdigung setzt sich dafür ein, dass sukzessive Reerdigungen in weiteren Bundesländern möglich werden.
Eine Reerdigung kostet 2.900 Euro (inkl. Mwst.). Bei einer Reerdigung fallen keine Kosten für einen Sarg und eine Urne an, da der Kokon bis zu 20 Jahre lang wiederverwendet werden kann. Wie Sie Ihre Trauerfeier und die Grabstelle gestalten, und was diese kosten sollen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Bestattungsinstitut entscheiden.
Im Einklang mit der gesetzlichen Friedhofspflicht wird die neue Erde nach Abschluss der Transformation auf einem Friedhof Ihrer Wahl eingebracht. Aktuell ist die Einbringung auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern möglich. Gemeinsam mit den Friedhöfen entwickeln wir Reerdigungsgrabstellen, deren Ruhefrist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angepasst werden kann. Ebenso verringert sich die Aushubhöhe der Grabstelle, da die neue Erde nur von einer Schicht Friedhofserde bedeckt wird. Damit kann das Grab nach der Einbringung der neuen Erde bepflanzt werden. Denkbar ist beispielsweise ein Baum, den die Zugehörigen nach Ablauf einer vereinbarten Pietätsfrist in den eigenen Garten verpflanzen können, wie André Könnecke, Geschäftsführer des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands, anregte. Die Grabstelle bleibt als öffentlich zugängliche Ruhestätte erhalten, die von den Trauernden weiterhin besucht werden kann.
In einem Trauerfall ist auch bei einer Reerdigung das Bestattungshaus Ihres Vertrauens Ihr erster Ansprechpartner. Das Bestattungsinstitut berät und unterstützt die An- und Zugehörigen im Bestattungsprozess. Es übeführt die verstorbene Person am Tag der Einbettung ins Alvarium, dabei können auch die Angehörigen am Kokon Abschied nehmen. Nach den 40 Tagen der Transformation übergeben wir die neue Erde wieder an das Bestattungsinstitut, das sie zum gewählten Friedhof zur Einbringung überführt. Die Gestaltung der Trauerfeier ist sowohl vor der Reerdigung als auch am Tag der Einbringung der neuen Erde auf dem Friedhof möglich.
Aktuell können in unseren Kokons verstorbene Personen bis zu einem Körpergewicht von 100 kg reerdigt werden. Wenn ein Körper einbalsamiert oder als Körperspende für die medizinische Ausbildung chemisch konserviert wurde, ist eine Reerdigung nicht mehr möglich. Auch bei sehr seltenen Infektionskrankheiten wie Ebola oder Prionen müssen wir eine Anfrage ablehnen. Verstorbene mit diesen seltenen Infektionskrankheiten werden in Deutschland einer Feuerbestattung zugeführt und werden weder erdbestattet noch reerdigt.
Wenn Sie eine Reerdigung wünschen, sollten Sie dies in einer Bestattungsvorsorgeerklärung festhalten und hinterlegen. Hier können Sie sich bereits jetzt über verschiedene Vorsorgemöglichkeiten für Ihre Reerdigung informieren – von einer Bestattungsverfügung bis zur finanziellen Vorsorge.
Grundsätzlich ist die Reerdigung auf allen kirchlichen und kommunalen Friedhöfen möglich, auf denen klassische Erdbestattungen stattfinden, wenn die prüfenden Landesbehörden zugestimmt haben. Aktuell ist das auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg möglich. Genaueres zur Aushubtiefe, Ruhefristen und Gebühren legen die Friedhöfe in ihren Friedhofssatzungen fest. Hier finden Sie eine Liste unserer Partnerfriedhöfe, die schon heute Reerdigungsgrabstellen anbieten.
Bei der Reerdigung handelt es sich um einen neuen Bestattungsprozess, bei dem der Körper in 40 Tagen zu fruchtbarer Erde transformiert wird. Die Beisetzung in einem Bestattungswald ist derzeit nur für Urnen zugelassen und setzt eine Kremation voraus: Vor der Beisetzung in einem Wald wird der Körper zunächst verbrannt und diese Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Da bei der Reerdigung etwa das Anderthalbfache des Körpergewichts an neuer Erde entsteht, ist eine Urnenbeisetzung nicht möglich. Viele Friedhöfe bieten inzwischen aber auch Baumbestattungen an. Eine weitere Möglichkeit auf dem Friedhof wäre beispielsweise ein Baum, den die Zugehörigen nach Ablauf einer vereinbarten Pietätsfrist in den eigenen Garten verpflanzen können, wie André Könnecke, Geschäftsführer des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands, anregte.
Wie auch bei einer klassischen Erdbestattung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, ein Reerdigungsgrab zu gestalten. Viele Friedhöfe bieten bereits pflegearme oder pflegefreie Grabstätten an. Die ersten Friedhöfe haben bereits Reerdigungsgrabflächen angelegt, bei denen die Bepflanzung und Grabpflege für die Ruhezeit bereits in den Grabkosten enthalten ist. Wichtig ist, dass Sie in Ihren Vorsorgeunterlagen und gegenüber Ihren An- und Zugehörigen Ihre Wünsche mitteilen.
Die verstorbene Person wird vom begleitenden Bestattungsinstitut in den Kokon gebettet. Die An- und Zugehörigen können bei der Einbettung dabei sein und sich mit Beigaben wie Blumen oder auch Briefen aus Naturpapier am Kokon von der/dem Verstorbenen verabschieden.
Wir gehen, wie wir gekommen sind. Der oder die Verstorbene wird unbekleidet, aber aus Pietätsgründen stets mit einem Tuch bedeckt, in den Kokon gebettet. Das Tuch wird dann von den Füßen aufwärts nach und nach angehoben und die verstorbene Person mit dem pflanzlichen Substrat bedeckt. Am Ende liegt sie mit Substrat bedeckt im Kokon. Auf Wunsch können die Angehörigen bei der Einbettung dabei sein und z.B. Blumen als Beigaben in den Kokon geben.
Angehörige sind während der Einbettung in den Kokon und auch zur Abholung der neuen Erde willkommen. Während der Transformation können An- und Zugehörige am Alvarium ihrer Verstorbenen gedenken. Die Kokons sind in dieser Zeit in der Wabenstruktur geborgen und deshalb nicht direkt zugänglich.
Bei allen Bestattungsformen bleiben Knochen ganz oder teilweise übrig. Die beschleunigte Transformation der Reerdigung ist nach 40 Tagen abgeschlossen, wie die forensische Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig zur Erforschung der Reerdigung zeigt. Die Mikroorganismen haben die organische Materie verstoffwechselt. Die verbliebenen Knochen werden zusammen mit der Erde gemahlen und die verfeinerte neue Erde dann auf einem Friedhof beigesetzt.
Das Substrat ist ein wichtiger Bestandteil der Transformation, denn die Mikroorganismen benötigen das richtige Verhältnis von Kohlenstoff und Stickstoff, um ihre Arbeit so effizient zu verrichten. Das Substrat ist rein pflanzlich, es besteht vor allem aus Stroh, Heu, Luzernen und Biopflanzenkohle. Auch Blumen können bei der Einbettung in den Kokon beigegeben werden.
Damit die Mikroorganismen in unserem Körper und im pflanzlichen Substrat die Transformation in 40 Tagen verrichten können, brauchen sie Wasser, Sauerstoff und Wärme. Die Wärme erzeugen sie während der Verstoffwechselung selbst. Im gut isolierten Kokon bleibt diese erhalten. Das Wasser bringt der Körper und das angefeuchtete Substrat mit. Lediglich Umgebungsluft wird in den Kokon eingeführt – in dieser ist ausreichend Sauerstoff enthalten. Nach einigen Tagen wird der Kokon mehrmals am Tag sanft und langsam von Seite zu Seite gewiegt. So wird sichergestellt, dass die thermophilen Mikroorganismen optimal mit Wasser und Sauerstoff versorgt sind. In 40 Tagen haben sie alle organische Materie im Kokon in Humus umgewandelt.
Durch die Beigabe des pflanzlichen Substrats erhöht sich das Volumen der entstehenden Erde – auf circa das Anderthalbfache des menschlichen Körpers. Für die Bestattung auf dem Friedhof ist das unproblematisch, da sich das Volumen der neuen Erde in der Reerdigungsgrabstelle gleichmäßig verteilt.
Prothesen sind anorganisch und werden daher von den Mikroorganismen im Kokon nicht umgewandelt. Sie werden nach der Transformation aus der neuen Erde entnommen und – wie auch im Krematorium – entsprechend der gesetzlichen Vorgabe im jeweiligen Bundesland entweder recycelt und die Erlöse gespendet oder mit beigesetzt.
Beide gängige Bestattungsformen – Sarg- und Feuerbestattung – können die Umwelt belasten: Die Einäscherung verbraucht fossilen Brennstoff (Erdgas). Durch den Verbrennungsprozess entstehen Schadstoffe, die sich in den Filteranlagen absetzen und diese zu Sondermüll machen. Bei der klassischen Erdbestattung werden oft mit dem Sarg und Zubehör schädliche und schwer abbaubare Stoffe in die Erde eingebracht. Die Umwandlung des Körpers in Erde kann je nach Bodenbeschaffenheit des Friedhofs über mehrere Jahrzehnte dauern. Auch können während des Verwesungsprozesses Medikamente aus dem Körper in das Grundwasser gelangen. Bei einer Reerdigung findet der Prozess in einem geschlossenen Kokon statt und ist sicher nach 40 Tagen abgschlossen. Medikamente können dabei schon zu großen Teilen abgebaut werden. Die neue Erde enthält Nährstoffe und ist ein aktiver Bodenverbesserer. Das ist gut für die Umwelt und fördert die Biodiversität.
Der Prozess der Reerdigung findet in einem geschlossenen Kokon statt, in dem der Körper 40 Tage verbleibt. Innerhalb des Kokons werden an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen Temperaturen von mehr als 70 Grad Celsius erreicht, die Krankheitserreger zuverlässig abtöten. Arzneimittel werden zum großen Teil von Mikroorganismen abgebaut. Die Unbedenklichkeit der neuen Erde konnte durch Laboruntersuchungen von unabhängigen Testlaboren, z.B. im März 2023, bestätigt werden: Die Schwermetall-Werte liegen weit unter den jeweiligen Grenzwerten und erfüllen die Qualitätsanforderungen der Bundesgütegemeinschaft für Kompost (BGK).
Zum Beispiel:
Quecksilber 0,044 von 1 mg/kg
Blei 11,6 von 150 mg/kg
Chrom 26,9 von 100 mg/kg
Die Deklaration des unabhängigen und renommierten Labors AGROLAB erfolgt gemäß aktuell gültiger Düngemittelverordnung (DüMV) als »organischer NPK-Dünger«. Damit gilt die neue Erde als langfristiger Bodenverbesserer und eignet sich zusammen mit dem Oberboden des Friedhofs ideal für Neupflanzungen.
Die Reerdigung ist eine Bestattung im Kreislauf der Natur: Die im verstorbenen Körper enthaltenen Nährstoffe und Mineralien werden in der neuen Erde in idealer Form für Pflanzen verfügbar gemacht. So kann neues Leben gedeihen – und sich der natürliche Kreislauf schließen. Bei der traditionellen Erdbestattung oder bei der Feuerbestattung, die Voraussetzung für die Urnenbeisetzung bei der Waldbestattung oder Seebestattung ist, steht weniger der natürliche Prozess als vielmehr das Gedenken im Vordergrund: In Sarg und Urne braucht der verstorbene Körper bzw. die Asche deutlich länger für die Zersetzung und die Nährstoffe gehen durch die Tiefe des Grabes bzw. durch die Verbrennung verloren.
Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Und gleichzeitig sind Tod und Bestattung Themen, mit denen sich viele Menschen – auch in der Politik – nicht so gern befassen möchten. Um dabei zu unterstützen, die Reerdigung als Bestattungsform zu etablieren, ist entscheidend, dass mehr Menschen von der Reerdigung erfahren. Erzählen Sie in Ihrem Bekanntenkreis davon, informieren Sie das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens. Um den politischen Willen für den Wandel zu erzeugen, hilft es am meisten, wenn Sie mit den Landtagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis über die Reerdigung sprechen. Wenn die Abgeordneten hören, dass es diesen Wunsch aus ihrem Wahlkreis gibt, werden sie sich mit dem Thema befassen. Hier finden Sie eine Briefvorlage für Abgeordnete des Landtags, die Sie gerne persönlich anpassen können
Seit 2022 gibt es die Reerdigung in Schleswig-Holstein in Deutschland. Unser Ziel ist es, in den kommenden Jahren nach und nach in ganz Deutschland und auch in weiteren europäischen Ländern Reerdigungen anbieten zu können. Gerade aus Österreich und der Schweiz erreichen uns viele Anfragen von Menschen, die sich diese Bestattungsalternative wünschen. Teilweise bilden sich dort bereits Vereine und Initiativen, die die Einführung der Reerdigung als Bestattungsalternative zum Ziel haben. Je mehr Menschen diese unterstützen, desto mehr können diese Initiativen bewirken.